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Allgemeine Geschäftsbedingungen von SAREG-Webdesign

1. Allgemeines

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit SAREG-Webdesign, Inhaber: Friedrich Hosbach (im folgenden SAREG genannt) in Rheinfelden (Baden). Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und können von SAREG bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.

Bestellungen des Auftraggebers stellen verbindliche Angebote dar, die SAREG innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen kann. Bestellungen des Auftraggebers werden von SAREG durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung angenommen. Internet-Bestellungen (durch E- Mail / Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.

Pauschalangebote sind bis zum genannten Zeitpunkt verbindlich.

SAREG-Webdesign behält sich das Recht vor, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten für den Fall, dass unvorhersehbare technische, speziell programmiertechnische Schwierigkeiten auftreten, die SAREG-Webdesign nicht für den Auftraggeber zufriedenstellend zu lösen vermag. In diesem Fall verzichtet SAREG-Webdesign auf die Bezahlung seiner bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf Schadensersatzansprüche, es sei denn, er könnte einen entstandenen Schaden zweifelsfrei nachweisen.

3. Urheberrecht

Alle Urheberrechte an im Rahmen eines Angebotes entworfenen und erstellten Grafiken, Texte und Konzeptionen bleiben bei SAREG und dürfen nicht weitergegeben und nur im ursprünglichen Sinn und Zusammenhang verwendet werden.

Der Auftraggeber erwirbt mit Fertigstellung und Veröffentlichung die Rechte an der Konzeption und den Seiteninhalten. Das Urheberrecht geht nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.

4. Rechte Dritter

Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass SAREG überlassene oder sonst zur Verfügung gestellte Daten und Informationen weder gegen deutsches noch gegen ein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht verstößt. Insbesondere versichert der Auftraggeber, dass diese Daten nicht fremde Urheber- oder Kennzeichnungsrechte verletzen und dass in die Seiten aufzunehmende Hyperlinks auf fremde Webseiten nicht rechtswidrig sind oder fremde Rechte verletzen.

Im Verhältnis zum Auftraggeber ist SAREG nicht verpflichtet, überlassene Daten oder Informationen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen. Dennoch behält sich SAREG vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen in die zu gestaltende Webseite oder Publikation abzulehnen, die ihm inhaltlich bedenklich erscheinen. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird SAREG die jeweiligen Daten oder Informationen in die Webseite/Publikation aufnehmen.

Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer von SAREG erstellten Webseite/ Publikation des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber SAREG hiermit frei. Dies betrifft insbesondere Abmahnungen jeglicher Art, falls nicht eindeutig feststeht, dass SAREG selbst den Abmahnungsgrund herbeigeführt hat.

5. Eigentumsvorbehalt

Fertiggestellte Webseiten und Publikationen und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von SAREG.

6. Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Stellt der Auftraggeber die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstigen zu erbringenden Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder übermittelt er die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend.

Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

7. Haftung, Schadenersatzansprüche

SAREG übernimmt keine Garantie dafür, dass der Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung von SAREG im Bereich Webdesign ist der Upload der Daten auf den Server. Für Störungen innerhalb des Internets kann SAREG keine Haftung übernehmen.

SAREG übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Datenüberspielung verursacht wurden. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. SAREG übernimmt keine Haftung, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (Reproduktion, Druck, Vervielfältigung etc.), selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird.

SAREG übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für die juristische Einwandfreiheit der Inhalte. SAREG geht stets nach bestem Wissen und Gewissen vor, alle rechtlich benötigten Angaben wie ein Impressum und eine Datenschutzerklärung korrekt anzulegen. Mit der abschließenden rechtlichen Prüfung der Homepage- und Publikationsinhalte und für zukünftige Anpassungen wegen Gesetzesänderungen sollte der Auftraggeber einen Rechtsanwalt beauftragen.

Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die von SAREG gelieferten Waren (Entwürfe, Reinzeichnungen, Demos, Testversionen etc.) vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturabzüge und Testmuster zur Verfügung gestellt worden sind. Des weiteren ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, das zur Verfügung gestelltes Material keine Urheberrechtsverletzung verursacht. Ansprüche der Urheber gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Stehen SAREG wegen Nichtabnahme des Auftraggebers Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so kann SAREG 50% der Auftragssumme vom Auftraggeber als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, SAREG einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

8. Beanstandungen / Gewährleistung

Mängel, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Fertigstellung anzuzeigen.

Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 24 Monaten ab Fertigstellung. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber SAREG wegen eines Mangels nur in Anspruch nehmen, sofern SAREG diesen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Auftraggeber übergeht, mit Fehlern behaftet oder fehlen zu dieser Zeit zugesicherte Eigenschaften, so ist SAREG nach eigener Wahl berechtigt nachzubessern. Soweit dem Auftraggeber zumutbar, ist SAREG zu einer mehrmaligen Nachbesserung berechtigt.

9. Überlassene Materialien und Archivierung

Für überlassene Datenträger und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt SAREG keine Haftung. Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist Sache des Auftraggebers.

10. Datensicherheit

Der Auftraggeber spricht SAREG von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an SAREG, gleich in welcher Form, übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes kann SAREG keine Haftung übernehmen.

11. Änderungsvorbehalt

Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben SAREG vorbehalten. Zu Teilleistungen ist SAREG berechtigt, sofern dem Auftraggeber dies zumutbar ist.

12. Übertragung von Leistungen

SAREG kann die ihm obliegenden Leistungen persönlich erbringen oder von ihm sonst beauftragte Dritte erbringen lassen. Dies gilt nicht, wenn und soweit abweichende Regelungen ausdrücklich und schriftlich getroffen worden sind.

13. Zahlungsbedingungen

Das vereinbarte Honorar ist nach Abschluss der Arbeiten fällig.

Bei Neukunden behält sich SAREG vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung von EUR 200,- oder 25% der veranschlagten Auftragskosten als Anzahlung zu erbeten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungen von SAREG innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Geht der Betrag nicht innerhalb gemahnter Fristen ein, ist SAREG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und einen Schadensersatz geltend zu machen. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

14. Internet-/Domainregelung

Die Domainregistrierung, Wahl des Providers und die ordnungsgemäße Bezahlung des Providers ist Sache des Auftraggebers.

15. Datenschutz

SAREG sichert dem Auftraggeber ausdrücklich zu, dass niemals interne Daten des Auftraggebers wie Adressen, Kontaktdaten, Login-Daten, Passwörter etc. unerlaubt an Dritte weitergegeben werden.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne die Einwilligung des Auftraggebers nur bei gesetzlicher Verpflichtung.

16. Sonstiges

Soweit für die Leistungen von SAREG öffentlich-rechtliche Nebenkosten entstehen, die gesetzlich dem Auftraggeber zugewiesen sind, hat sie der Auftraggeber zu tragen.

Erbringt SAREG Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz, so kann er für die anfallenden Fahrtzeiten eine angemessene Vergütung verlangen. SAREG ist berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer pauschal EUR 0,30 zu berechnen.

17. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rheinfelden (Baden). Die für den Sitz von SAREG örtlich zuständigen Gerichte sind ausschließlich zuständig. SAREG kann Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.

Stand: 03.09.2019